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Das Unternehmen

Aktualisiert: 11. Dez. 2023

Die 3 Gefahren bei Unternehmensnachfolgen

Unternehmensnachfolgen sind etwas vollkommen Natürliches und innerhalb unserer Lebenszeit auch etwas Notwendiges. Die Gefahren, denen sich kaum einer bewusst ist, lauern an drei verschiedenen Ecken: dem Übergeber, dem Übernehmer und dem Unternehmen.


Teil III: DAS UNTERNEHMEN



Ein modernes Unternehmen in der Abenddämmerung

Die besondere Schutzhülle des Unternehmens als eigenständige juristische Person wird häufig ignoriert. Diese rechtliche Eigenständigkeit birgt Konsequenzen, denn bei Schäden wie Insolvenzverschleppung haftet der Unternehmer oder die Geschäftsführer mit Geld- oder Freiheitsstrafen. Insolvenzen bedeuten das Ende des Unternehmens, inklusive Arbeitsverhältnisse, wirtschaftliche Aktivitäten und Erfolge. Eine besondere Herausforderung entsteht, wenn Geschäftsführer im Unternehmen etabliert sind und die eigentlichen Inhaber ihre Autorität übertragen haben.


Mit der Gründung eines Unternehmens - sofern es sich hierbei um eine Kapitalgesellschaft handelt (GmbH, AG, KGaA) - wurde eine juristische Person geschaffen. Was sich im ersten Schritt für den jeden Unternehmer vorteilhaft anhört, denn es locken steuerliche Vorteile und beschränkte Haftung, kann bei einer Nachfolge oder Unternehmensübergabe auch zur Falle werden.


Denn was vielen Unternehmern nicht bewusst ist, ist der besondere Schutz des Unternehmens. Eine GmbH, AG, KGaA wird vor dem Gesetzgeber als selbstständig und schützenswert betrachtet. Ein Unternehmen existiert folglich, wie eine natürliche Person und zeigt damit auch sein eigenes Ego. Das Wirtschaftslexikon von Gabler definiert es, wie folgt:

Eine juristische Person ist eine "Personenvereinigung oder Zweckvermögen mit vom Gesetz anerkannter rechtlicher Selbstständigkeit. Die juristische Person ist Träger von Rechten und Pflichten, hat Vermögen, kann als Erbe eingesetzt werden, in eigenem Namen klagen und verklagt werden."


So erklärt es sich auch, dass wenn dem Unternehmen ein Schaden zugefügt wird, wie z.B. eine Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO), der Unternehmer mit einer Geldstrafe oder bei Vorsatz mit einer Freiheitsstrafe geahndet wird. Schadenersatzpflichten aus der Insolvenzverschleppungshaftung verjähren übrigens erst nach drei Jahren.


Insolvenzen und Liquidationen sind folgerichtig der Tod des Unternehmens. Damit "sterben" alle Beschäftigungsverhältnisse, alle wirtschaftlichen Tätigkeiten, alle Niederlagen, aber auch alle Erfolge. Was bleibt, sind die Erinnerungen an einst glanzvolle Zeiten.


Hier ein prominentes Beispiel:


Alno AG

Die Alno AG, ein deutscher Hersteller von Küchenmöbeln, meldete 2017 Insolvenz an und wurde später liquidiert. Nach dem Ableben von Albert Nothdurft, dem Gründer des Unternehmens im Jahr 1997, erlebte das Unternehmen eine wechselhafte Entwicklung mit Höhen und Tiefen. Im Jahr 1999 erwirtschaftete Alno ein Rekordergebnis von 500 Millionen DM. 2015 zählte es mit einem Umsatz von 522 Millionen Euro und rund 2.100 Mitarbeitern sogar zum weltweit größten Küchenmöbelhersteller. Bis Alno nur zwei Jahre später in die Insolvenz und nach missglückten Rettungsversuchen dann 2021 in die endgültige Liquidation schlidderte.


Es gab mehrere Gründe für die Insolvenz, wie z.B. eine fehlende Innovationsstrategie und eine eingeschränkte Produktpalette, was zu einem Nachlassen der Nachfrage führte. Aber auch hohe Schulden, ein ungünstiges Kostenmanagement und ein schlechtes Cashflow-Management führten zu finanziellen Engpässen und machten es schwer, das Unternehmen wettbewerbsfähig zu halten. Auch interne Streitigkeiten, wegen unzureichender strategischer Planung, schlechter Entscheidungen und fehlender Umsetzungskompetenz, führten zu einer unklaren Führungsstruktur, die das Unternehmen destabilisierten.


Erst kürzlich (03. August 2023) wurde in der Presse bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart nun zwei Jahre nach der Liquidation des Unternehmens gegen neun Personen wegen des Verdachts der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung, des Kreditbetrugs, des Bankrotts und der Untreue ermittelt. Bei einem Schuldspruch kann dies für die betreffenden Personen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedeuten.



Es dürfte klar sein, dass ein Unternehmen allein - als juristische Person - nicht existieren kann. Es braucht ein Oberhaupt, der es anführt und leitet. Eine große Gefahr bei einer Unternehmensnachfolge besteht darin, die Kontinuität und die Unternehmenskultur zu wahren. Das Unternehmen hat sich über Jahre hinweg eine bestimmte Identität aufgebaut, und es ist wichtig sicherzustellen, dass diese Identität auch nach der Nachfolge erhalten bleibt. Neue Führungskräfte und Unternehmensinhaber müssen die Werte und Ziele des Unternehmens verstehen und weiterführen, um das Vertrauen der Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten aufrechtzuerhalten.


Die Mitarbeiter spielen eine zentrale Rolle bei einer erfolgreichen Unternehmensnachfolge. Es ist wichtig, ihre Akzeptanz und Unterstützung zu gewinnen. Es kann jedoch vorkommen, dass Mitarbeiter Widerstand leisten oder sich gegen die Veränderungen wehren. Dies kann die Umsetzung der Nachfolgepläne erschweren. Gut getimte Kommunikation, Authentizität und die Einbindung der Mitarbeiter in den Prozess können dazu beitragen, ihre Bedenken zu adressieren und ihre Loyalität zum Unternehmen aufrechtzuerhalten. Hierfür braucht es eine gute Taktik, damit bei der Umsetzung des Nachfolgeprozesses kein Schaden entsteht.


FAZIT

Die Identität des Unternehmens und damit verbunden dessen Ego sind ein neuralgischer Punkt, der viel zu oft vernachlässigt wird. Ich habe selten einen Berater erlebt, der in einem Nachfolgeprozess auf die Bedürfnisse des Unternehmens eingeht und diese in den Prozess mit integriert. Stattdessen werden Unternehmern - und insbesondere Nachfolgern - dazu geraten "mal einen Workshop für die Mitarbeiterbindung" vor oder nach dem Unternehmerwechsel durchzuführen. Das ist zwangläufig nicht verkehrt, jedoch gilt es die Balance zwischen dem Erhalt der Unternehmensidentität und der Weiterentwicklung des Unternehmens zu wahren. Gleichzeitig darf man nicht in der Komfortzone verharren, sondern sollte die Gelegenheit nutzen, frische Ideen und neue Impulse einzubringen. Wichtig ist dabei, die Mitarbeiter in diesen Prozess (wohl dosiert) einzubeziehen. Sie sind es, die tagtäglich die Unternehmenskultur leben und verkörpern. Mitarbeiterbindung sollte nicht nur als isoliertes Ziel betrachtet werden, sondern als natürlicher Bestandteil einer sinnvollen Weiterentwicklung der Unternehmensidentität.


Mein Rat

Vernachlässigen Sie bei einer Unternehmensnachfolge die Kraft des Unternehmens nicht. Es sind viel mehr Personen an dem Gelingen beteiligt als nur der Übergeber und der Übernehmer. Nutzen Sie die operative Unterstützung während der Planung des Übergabeprozesses und ermöglichen Sie einem sachkundigen, neutralen Dritten Einblick in Ihre Umsetzungsstrategien. Denn die Diskrepanz zwischen Ihrer eigenen Wahrnehmung und der Realität kann zu kostspieligen Herausforderungen führen, aus denen ein Ausweg nur schwer möglich ist.






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